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Wohnbauförderung

Aufgrund des "Gesetzes zur Förderung des Wohnungsbaus", dessen neue Fassung per 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt wurde, fördert der Staat Liechtenstein den privaten Wohnungsbau.Gefördert werden insbesondere Erstellung und Erwerb von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Wohneinheiten in verdichteten Bebauungen, aber auch der Erwerb und die Erneuerung von Althäusern.

  
In den vergangenen Jahren haben viele hundert BauherrInnen von der Liechtensteinischen Wohnbauförderung profitiert. Für die Gewährung der Fördermittel müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
  
AntragsstellerIn
 
• Volljährigkeit (Ausnahmen in begründeten Fällen möglich)
 
• FL- / EWR- / Schweizer-Staatsbürgerschaft und seit drei Jahren in FL wohnhaft
 
• Gewährung an die gleiche Person einschliesslich Ehegatte nur einmal  
• Einkommensgrenze Bruttoerwerb + 1/20 Reinvermögen
CHF 90'000
  (Mittel der letzten fünf Jahre) Zuschlag je Kind
CHF 5'000
  
Voraussetzungen
 
• Schuldenfreies Baugrundstück oder min. 40-jähriges selbständiges Baurecht
 
• Eigenheim / Verdichtete Wohneinheit Nettowohnfläche NWF 60-150m2  
• Nebenflächen inkl. proz. Anteil an Gemeinschaftsflächen max. 50% der NWF  
• Zweite Wohneinheit für AntragsstellerIn ist möglich, jedoch ohne Förderung  
• Gewerberäume möglich für bewilligtes Gewerbe, jedoch ohne Förderung
 
  
Förderung  
• Darlehen zinsfrei (CHF 1'000 pro m2 Nettowohnfläche) CHF 60' - 150'000
• Subvention für verdichtete Bauweise 1/3 des Darlehens
CHF 20' - 50'000
• Subvention für jedes minderjährige Kind
CHF 5'000
  
Tilgung
 
• Darlehen ab dem dritten Jahr jährlich 3%
• Bausubvention und Kindersubvention
Keine Rückzahlung
  
Vermietung
 
Geförderte Objekte dürfen drei Jahre vermietet werden, dann ist allerdings eine Tilgung ab dem ersten Jahr Bedingung. Verlängerum um max. zwei Jahre möglich.
  
Beispiel Eigenheim
 
Haus freistehend
 
   • Gebäudekosten
CHF 550'000
   • Darlehen (150m2 à CHF 1'000)
CHF 150'000
   • Bausubvention (1/3 des Darlehens) CHF 50'000